Bundesmodell und Landesmodelle der Grundsteuer

Wer von der Grundsteuerreform hört, hört oft verschiedene Antworten, je nachdem, in welchem Bundesland die Person wohnt. Das liegt daran, dass die Länder das Bundesmodell übernehmen oder eigene Regeln einführen konnten. Dieser Beitrag zeigt, was das für Ihre Rechnung bedeutet und wie Sie Ihren Bescheid richtig lesen, wenn Sie in einem Land mit eigenem Modell wohnen.

Was das Bundesmodell vorsieht

Im Bundesmodell stellt das Finanzamt einen Grundsteuerwert fest, wendet eine Steuermesszahl in Promille an und die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Das Grundsteuergesetz nennt in § 15 Absatz 1 für Wohngrundstücke 0,31 Promille und für andere Grundstücke 0,34 Promille. Die Hauptfeststellung erfolgte auf den 1. Januar 2022, und die neuen Werte gelten nach den Informationen der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2025.

Welche Länder anders rechnen

Nach den Angaben der Finanzverwaltung und den üblichen Übersichten wenden Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Modelle an. Das Saarland und Sachsen nutzen das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen. Die Fußnoten des Grundsteuergesetzes auf gesetze-im-internet.de weisen darauf hin, dass Niedersachsen, Hamburg, das Saarland und Sachsen von den Bundesregeln abweichen. Die Übersicht kann sich ändern, deshalb ist die Quelle Ihrer Landesfinanzverwaltung maßgeblich.

Was das für den Rechner bedeutet

Der Rechner nutzt die gemeinsame Struktur: Wert x Messzahl x Hebesatz. Das passt für das Bundesmodell. In Ländern mit eigenen Modellen werden Berechnungsgrößen anders bestimmt, zum Beispiel kann der Wert nach Fläche und Lage statt nach dem Bundesverfahren ermittelt werden. Dann gilt: Nehmen Sie die Zahlen aus Ihren Bescheiden und prüfen Sie, ob die Formel zu Ihrem Bescheid passt. Lässt sie sich nachrechnen, sind Sie auf der sicheren Seite. Passt sie nicht, ist das Landesmodell der wahrscheinliche Grund.

Ein Rechenbeispiel zu den Messzahlen

Bei einem Messbetrag aus 220.000 Euro und 470 Prozent Hebesatz ergibt die Messzahl 0,31 Promille 320,54 Euro und die Messzahl 0,34 Promille 351,56 Euro. Die Differenz von 31,02 Euro pro Jahr zeigt, wie viel die Grundstücksart bewirkt. Eine Landesmesszahl, die zum Beispiel halb so hoch oder doppelt so hoch ist, verändert die Steuer in gleichem Verhältnis, bei sonst gleichen Zahlen. Das ist der Grund, warum der Rechner die Messzahl als freies Feld anbietet.

Beispiel: dieselbe Immobilie, zwei Modelle

Angenommen, ein Haus wird im Bundesmodell mit einem Wert von 220.000 Euro bewertet und in einem Landesmodell mit einem Messbetrag von 90,00 Euro. Bei 470 Prozent Hebesatz zahlen Sie im ersten Fall 320,54 Euro und im zweiten 90,00 x 4,7 = 423,00 Euro, ein Unterschied von 102,46 Euro im Jahr. Die Zahlen sind erfunden und dienen nur dazu, zu zeigen, dass nicht der Rechner, sondern das jeweilige Modell den Messbetrag bestimmt. Tragen Sie in einem solchen Fall im Rechner den Wert und die Messzahl so ein, dass der Messbetrag stimmt, oder rechnen Sie direkt mit dem Messbetrag aus Ihrem Bescheid.

Fragen, die Sie dem Finanzamt stellen können

Nach welchem Modell wurde mein Grundstück bewertet? Welche Daten liegen meinem Bescheid zugrunde? Welche Steuermesszahl wurde verwendet? Gibt es eine Ermäßigung, die ich beantragen kann? Wie kann ich falsche Angaben korrigieren lassen? Notieren Sie die Antworten und das Datum des Gesprächs.

Der Hebesatz bleibt kommunal

In allen Modellen legt die Gemeinde den Hebesatz fest. Nach § 25 GrStG wählt sie den Hundertsatz des Steuermessbetrags. Wenn die Reform für Ihr Grundstück den Messbetrag verändert hat, kann die Gemeinde den Hebesatz anpassen, um insgesamt ähnliche Einnahmen zu erzielen oder nicht. Prüfen Sie deshalb beides: die Veränderung beim Wert und die beim Hebesatz. Der Betrag im Bescheid ist das Produkt.

Was Sie tun können

Lesen Sie Ihre Bescheide. Rechnen Sie nach. Fragen Sie beim Finanzamt, wenn Ihnen Wert oder Messbetrag falsch erscheinen, und bei der Gemeinde, wenn es um den Hebesatz geht. Beachten Sie die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe nach § 355 AO. Mehr dazu im Leitfaden zum Einspruch.

Grundsteuer A, B und C in den Ländern

Unabhängig vom Modell unterscheiden Gemeinden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (A) und dem übrigen Grundvermögen (B). Für unbebaute baureife Grundstücke sieht § 25 Absatz 5 GrStG die Möglichkeit eines gesonderten Hebesatzes vor. Im Bescheid steht, welche Art angewendet wurde.

Warum die Reform Gewinner und Verlierer hat

Wenn sich der Grundsteuerwert eines Grundstücks stärker verändert hat als der anderer Grundstücke, verschiebt sich die Last innerhalb einer Gemeinde. Ein Haus, dessen Wert stark steigt, zahlt bei gleichem Hebesatz mehr, ein Haus mit sinkendem Wert zahlt weniger. Ein Beispiel mit runden Zahlen: Steigt der Wert von 220.000 auf 330.000 Euro, steigt die Steuer bei 470 Prozent von 320,54 auf 480,81 Euro. Sinkt er auf 110.000 Euro, sinkt sie auf 160,27 Euro. Ob die Gemeinde den Hebesatz anpasst, um insgesamt gleiche Einnahmen zu erzielen, entscheidet sie selbst.

Woran Sie das Modell Ihres Landes erkennen

Der Bescheid über den Grundsteuerwert nennt die Rechtsgrundlage. Steht dort das Bewertungsgesetz des Bundes, gilt das Bundesmodell. Steht dort ein Landesgesetz, gilt das Landesmodell. Die Internetseite Ihrer Landesfinanzverwaltung erklärt die Einzelheiten und bietet oft eigene Hilfen an. Nutzen Sie diese Quelle für alles, was vom Land abhängt.

Nur Bildungsinhalt. Länderlisten und Messzahlen können sich ändern. Prüfen Sie den Stand bei Ihrer Landesfinanzverwaltung und im Gesetz auf gesetze-im-internet.de.

Weiterlesen