Häufige Fragen

Fragen zur Grundsteuer drehen sich meist um zwei Dinge: was die Begriffe bedeuten und warum eine Schätzung nicht zum Bescheid passt. Die Antworten unten erklären beides in einfacher Sprache. Die Regeln sind teilweise Landesrecht und der Hebesatz ist Sache der Gemeinde. Wo eine Antwort davon abhängt, steht es dabei. Beträge sind in Euro.

Was ist der Hebesatz? +
Der Hebesatz ist der Hundertsatz des Steuermessbetrags, mit dem die Gemeinde die Grundsteuer erhebt. Nach § 25 des Grundsteuergesetzes bestimmt ihn die Gemeinde selbst. Bei einem Hebesatz von 470 Prozent wird der Steuermessbetrag mit 4,7 multipliziert.
Was ist der Grundsteuerwert? +
Der Grundsteuerwert ist der vom Finanzamt für steuerliche Zwecke festgestellte Wert Ihres Grundstücks. Er steht im Grundsteuerwertbescheid. Er ist nicht der Kaufpreis und in der Regel nicht der Verkehrswert.
Was ist die Steuermesszahl? +
Die Steuermesszahl ist ein Promillesatz, mit dem der Grundsteuerwert multipliziert wird, um den Steuermessbetrag zu erhalten (§ 13 GrStG). Nach § 15 GrStG beträgt sie 0,31 Promille für Wohngrundstücke im Sinne der gesetzlichen Aufzählung und 0,34 Promille für unbebaute und andere bebaute Grundstücke. Einzelne Länder haben abweichende Regeln.
Wie berechnet sich die Grundsteuer? +
Grundsteuerwert x Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag. Der Steuermessbetrag x Hebesatz in Prozent ergibt die Grundsteuer. Beispiel: 220.000 Euro x 0,00031 = 68,20 Euro, multipliziert mit 4,7 ergibt 320,54 Euro pro Jahr.
Warum gibt der Rechner keinen Euro-Freibetrag? +
Weil das Grundsteuergesetz keinen pauschalen Freibetrag in Euro vorsieht. Es gibt aber Ermäßigungen des Steuermessbetrags, zum Beispiel 25 Prozent in bestimmten Förderfällen und 10 Prozent für Baudenkmäler unter den Voraussetzungen des § 15 GrStG. Der Rechner fragt deshalb nach einer Ermäßigung in Prozent.
Welche Bundesländer haben ein eigenes Modell? +
Nach den Informationen der Finanzverwaltung wenden Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Modelle an. Sachsen und das Saarland nutzen das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen. Prüfen Sie das für Ihr Land bei der Landesfinanzverwaltung, denn Gesetze ändern sich.
Was sind Grundsteuer A, B und C? +
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B die übrigen, vor allem bebauten Grundstücke. Grundsteuer C ist ein möglicher gesonderter Hebesatz für baureife unbebaute Grundstücke. Die Gemeinde kann für jede Art einen eigenen Hebesatz festlegen.
Wann ist die Grundsteuer fällig? +
Nach § 28 GrStG wird die Grundsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei kleinen Beträgen können Gemeinden abweichende Fälligkeiten festlegen. Ihr Bescheid nennt die Termine.
Wo finde ich meinen Hebesatz? +
Im Grundsteuerbescheid der Gemeinde, in der Hebesatzsatzung oder auf der Internetseite der Gemeinde. Bescheide können sich auf mehrere Grundsteuerarten beziehen, deshalb achten Sie auf die richtige Zeile.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch? +
Nach § 355 Absatz 1 der Abgabenordnung beträgt die Frist für einen Einspruch einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Für den Bescheid der Gemeinde richtet sich der Rechtsbehelf nach der Rechtsbehelfsbelehrung und dem Landesrecht. Prüfen Sie die Belehrung in Ihrem Bescheid sofort.
Kann ich den Hebesatz durch Einspruch ändern? +
In der Regel nicht. Der Hebesatz wird durch die Gemeinde festgelegt, nicht vom Finanzamt. Einsprüche gegen den Wert oder die Messzahl richten sich gegen die Bescheide des Finanzamts. Fragen zum Hebesatz richten Sie an die Gemeinde.
Zahlen Mieter die Grundsteuer? +
Die Grundsteuer ist Teil der Betriebskosten, die nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden können, wenn der Mietvertrag das vorsieht. § 2 Nummer 1 der Betriebskostenverordnung nennt die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, wozu namentlich die Grundsteuer gehört. Details enthält der Beitrag zu Mietern und Vermietern.
Warum weicht mein Bescheid von der Schätzung ab? +
Häufige Gründe: eine andere Steuermesszahl, ein anderer Hebesatz (zum Beispiel Grundsteuer A statt B), eine Ermäßigung, ein Landesmodell mit anderen Berechnungsgrößen, Rundungen oder mehrere Grundstücksteile. Vergleichen Sie Zeile für Zeile.
Wird meine Eingabe gespeichert? +
Nein. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser. Die Zahlen werden nicht an uns gesendet und nicht gespeichert. Das Schließen oder Neuladen der Seite löscht sie. Weitere Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Gilt der Rechner für Österreich oder die Schweiz? +
Nein. Der Rechner bildet die deutsche Grundsteuer ab. Für andere Länder gelten andere Steuern und Regeln.
Was passiert, wenn ich ein Grundstück verkaufe oder kaufe? +
Nach § 9 GrStG wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Der Bescheid geht deshalb für das laufende Jahr in der Regel noch an den bisherigen Eigentümer. Wer im Innenverhältnis zahlt, regelt der Kaufvertrag, häufig mit einer Aufteilung ab dem Besitzübergang. Prüfen Sie den Vertrag und sprechen Sie im Zweifel mit dem Notar.
Warum steht im Bescheid ein anderer Betrag als in meiner Rechnung mit 0,31 Promille? +
Mögliche Gründe sind eine abweichende Landesmesszahl, eine Ermäßigung, eine andere Grundstücksart mit 0,34 Promille oder ein Anteil, wenn das Grundstück mehreren Eigentümern gehört. Rechnen Sie mit den Zahlen aus dem Messbescheid nach, nicht mit allgemeinen Werten.
Wie rechne ich vom Jahresbetrag auf den Hebesatz zurück? +
Teilen Sie die Jahressteuer durch den Steuermessbetrag und multiplizieren Sie mit 100. Beispiel: 320,54 Euro geteilt durch 68,20 Euro ergibt 4,7, also 470 Prozent. So erkennen Sie, ob der Bescheid den Hebesatz verwendet, den Ihre Gemeinde veröffentlicht hat.
Ist das eine Steuerberatung? +
Nein. Die Seite bietet allgemeine Information und Schätzungen. Für Entscheidungen über Einsprüche oder Steuerfragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.

Weiterlesen