Diese Seite erklärt, was der Rechner genau tut, was er nicht abbildet und woher die Fakten auf dieser Website stammen. Die Inhalte werden von Numerlyn LLC vor der Veröffentlichung geprüft. Der Rechner bildet die deutsche Grundsteuer ab, alle Beträge sind in Euro.
Nach § 13 des Grundsteuergesetzes wird der Steuermessbetrag durch Anwendung eines Promillesatzes, der Steuermesszahl, auf den Grundsteuerwert ermittelt. Nach § 25 bestimmt die Gemeinde, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags die Steuer erhoben wird. Daraus folgt: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl / 1.000 x (1 - Ermäßigung) x Hebesatz / 100.
Grundsteuerwert. In Euro, aus dem Bescheid des Finanzamts. Negative oder leere Eingaben zählen als null.
Steuermesszahl. In Promille, bis höchstens 10. Standard ist 0,31, die bundesrechtliche Zahl für Wohngrundstücke nach § 15 Absatz 1 GrStG. Für unbebaute und andere bebaute Grundstücke nennt das Gesetz 0,34 Promille.
Ermäßigung. In Prozent des Steuermessbetrags, von 0 bis 100. § 15 GrStG nennt zum Beispiel 25 Prozent und 10 Prozent in bestimmten Fällen.
Hebesatz. In Prozent, wie ihn die Gemeinde festlegt.
Der Rechner zeigt den Steuermessbetrag vor und nach der Ermäßigung, die geschätzte Jahressteuer auf zwei Nachkommastellen, einen ungefähren Quartalsbetrag (Jahresbetrag geteilt durch vier) und einen Monatsbetrag (Jahresbetrag geteilt durch zwölf). Die Quartalsbeträge entsprechen den vier Fälligkeitsterminen des § 28 GrStG, die tatsächlichen Raten setzt die Gemeinde fest.
Grundsteuerwert 220.000 Euro, Messzahl 0,31 Promille, keine Ermäßigung, Hebesatz 470 Prozent: Steuermessbetrag 68,20 Euro, Grundsteuer 68,20 x 4,7 = 320,54 Euro pro Jahr, 26,71 Euro pro Monat. Mit 10 Prozent Ermäßigung: 61,38 Euro Messbetrag und 288,49 Euro Steuer. Mit 0,34 Promille: 74,80 Euro Messbetrag und 351,56 Euro Steuer. Diese Fälle sind Teil der automatischen Testdatei, die vor der Veröffentlichung läuft.
Wert null. Das Ergebnis ist 0,00 Euro.
Ermäßigung 100 Prozent. Die Steuer ist 0,00 Euro. Prozentwerte über 100 werden auf 100 begrenzt.
Hebesatz null. Die Steuer ist 0,00 Euro. Ein Hebesatz wird immer in Prozent eingegeben, nicht als Faktor.
Nicht abgebildet sind abweichende Landesmodelle und Landesmesszahlen, die Rundungsregeln der Verwaltung, gesonderte Hebesätze für verschiedene Grundstücksarten, Zerlegungsanteile, Erlass der Grundsteuer, Billigkeitsmaßnahmen, Nebenleistungen wie Säumniszuschläge und Gebühren, die nicht zur Grundsteuer gehören. Deshalb ist das Ergebnis eine Schätzung.
Nehmen Sie Ihren Messbescheid und Ihren Grundsteuerbescheid und tragen Sie die Zahlen ein. Stimmt das Ergebnis mit dem Jahresbetrag im Bescheid überein, sind die Eingaben richtig. Wenn nicht, liegt es meist an der Steuerart, an einer Ermäßigung, an einem Landesmodell oder an einer Rundung.
Aus dem Grundsteuerbescheid lässt sich der Hebesatz zurückrechnen: Jahressteuer geteilt durch Steuermessbetrag mal 100. Bei 320,54 Euro und 68,20 Euro ergibt das 470 Prozent. Und der Steuermessbetrag geteilt durch die Steuermesszahl in Promille mal 1.000 ergibt den Grundsteuerwert: 68,20 / 0,31 x 1.000 = 220.000 Euro. Mit diesen zwei Rechnungen prüfen Sie, ob die Zahlen in Ihren Bescheiden zueinander passen.
Die Steuer ist ein Betrag in Euro und Cent. Der Rechner hält intern die volle Genauigkeit und rundet nur die Anzeige. Die Verwaltung kann einzelne Zwischenwerte nach eigenen Regeln runden, daher sind kleine Abweichungen normal.
Beträge werden nach deutscher Schreibweise mit Punkt als Tausendertrenner und Komma als Dezimalzeichen angezeigt, etwa 320,54 €. Eingabefelder nehmen Zahlen mit Dezimalpunkt entgegen, weil der Browser sie so verarbeitet. Schreiben Sie also 0.31 oder 0,31 je nach Einstellung Ihres Browsers; wenn ein Feld Ihre Eingabe nicht annimmt, versuchen Sie die andere Schreibweise.
Die Testdatei enthält Fälle mit der Standardrechnung, mit zehn Prozent Ermäßigung, mit der Messzahl 0,34 Promille, mit anderen Hebesätzen, mit einem höheren Wert und mit einer Ermäßigung von 100 Prozent. Jeder Fall wurde von Hand nachgerechnet, bevor er in die Datei aufgenommen wurde.
Ein bundesweiter Rechner kann nicht alle Sonderregeln der Länder und Gemeinden abbilden, ohne an vielen Orten falsch zu sein. Wir wählen eine nachvollziehbare Rechnung mit vier Eingaben, die Sie direkt aus Ihren Bescheiden ablesen können, und sagen deutlich, was fehlt.
Gesetzestexte stammen aus dem Portal gesetze-im-internet.de: Grundsteuergesetz (GrStG) §§ 9, 13, 15, 25 und 28, Abgabenordnung (AO) § 355 und Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2. Die Angaben zur Reform (Stichtag 1. Januar 2022, Geltung ab 1. Januar 2025) und zu den Ländermodellen stammen aus den Informationen der Finanzverwaltung und sind vor Ihrer Entscheidung bei Ihrer Landesfinanzverwaltung zu prüfen. Stand der Prüfung: Oktober 2026.
Gesetze und Hebesätze ändern sich. Wenn Sie eine Angabe finden, die nicht mehr stimmt, schreiben Sie an contactnumerlyn@gmail.com.